Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Wegen des undurchsichtigen Steuersystems schrecken viele davor zurück, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das muss nicht zwangsläufig zu Problemen führen, denn die meisten Menschen sind überhaupt nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wer als Angestellter arbeitet und nicht zufällig einige bestimmte Voraussetzungen erfüllt, der muss sich mit der Steuer nicht beschäftigen. Eine kluge Idee kann es trotzdem sein, denn wenn man genügend Werbungskosten absetzen kann, bekommt man über die Einkommensteuererklärung einen Teil seiner gezahlten Einkommensteuer zurück. Wer hingegen selbstständig arbeitet, zusätzliche Einkünfte hat oder besondere Freibeträge in Anspruch nimmt, der kommt muss die Steuererklärung abgeben.

Diese Personen sind zur Einkommensteuererklärung verpflichtet



Wie bereits erwähnt, betrifft die Pflicht zur Einkommensteuererklärung alle, die selbstständig arbeiten, wenn sie den Grundfreibetrag von 8.004 Euro überschreiten. Das betrifft auch die Ehepartner, selbst wenn diese als Arbeitnehmer tätig sind. Auch wer einen zusätzlichen Nebenjob hat, sich mit diesem Job also in der Steuerklasse 6 befindet, muss mit einer jährlichen Steuererklärung Auskunft über sein Einkommen geben.

Ehepaare mit dem sogenannten Ehegattensplitting, Personen, die durch Miete, Rente oder andere Gelder zusätzlich Einnahmen haben, müssen ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das betrifft auch alle, die im Ausland leben, aber in Deutschland arbeiten. Unabhängig davon kann das Finanzamt jeden dazu auffordern, eine Steuererklärung abzugeben.





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