Wo, wann und wie kann man Elterngeld beantragen?

Das Elterngeld kann grundsätzlich ab dem Tag der Geburt des Kindes beantragt werden, es kann jedoch auch später beantragt werden, da es bis zu drei Monate vor dem Monat der Antragstellung rückwirkend ausbezahlt wird. Die Beantragung erfolgt bei den sogenannten Elterngeldstellen, die von den jeweiligen Landesregierungen bestimmt und auf deren Websites aufgelistet werden. Dort erhältlich sind die speziellen Antragsformulare und die Merkblätter, welche die weiteren erforderlichen Unterlagen für die Beantragung auflisten. Diese sind neben der Geburtsbescheinigung des Kindes die Nachweise über das letzte Erwerbseinkommen und die Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld. Das Elterngeld wird abgesehen vom Mindestbetrag von 300 Euro nur für das tatsächlich wegfallende Einkommen genehmigt. Daher gilt für Personen, die bis zu 30 Stunden wöchentlich in Teilzeitform weiter arbeiten, der Differenzbetrag als Betrag, auf den die Ersatzrate angewandt wird.

Festlegung bei der Antragstellung



Bei der Antragstellung erfolgt eine fixe Bindung hinsichtlich Anzahl und Verteilung der Bezugsmonate. Diese Angaben können jedoch einmalig innerhalb der Bezugszeit ohne Angabe von Gründen geändert werden. Der Partner muss den Antrag mitunterschreiben, um damit sein Einverständnis zu Dauer und Bezugsform des Elterngeldes darzulegen. Nur in speziellen Fällen kann der Antrag nochmals zusätzlich geändert werden.





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