Ratgeber
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Das Elterngeld kann grundsätzlich ab dem Tag der Geburt des Kindes beantragt werden, es kann jedoch auch später beantragt werden, da es bis zu drei Monate vor dem Monat der Antragstellung rückwirkend ausbezahlt wird. Die Beantragung erfolgt bei den sogenannten Elterngeldstellen, die von den jeweiligen Landesregierungen bestimmt und auf deren Websites aufgelistet werden. Dort erhältlich sind die speziellen Antragsformulare und die Merkblätter, welche die weiteren erforderlichen Unterlagen für die Beantragung auflisten. Diese sind neben der Geburtsbescheinigung des Kindes die Nachweise über das letzte Erwerbseinkommen und die Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld. Das Elterngeld wird abgesehen vom Mindestbetrag von 300 Euro nur für das tatsächlich wegfallende Einkommen genehmigt. Daher gilt für Personen, die bis zu 30 Stunden wöchentlich in Teilzeitform weiter arbeiten, der Differenzbetrag als Betrag, auf den die Ersatzrate angewandt wird.