Ist das Elterngeld einkommensabhängig?

Das Elterngeld ist einkommensabhängig und zwar insofern, dass sich die Höhe desselben am letzten Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes orientiert und zwar an dessen Durchschnitt innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate. Monate, in denen Elterngeld oder Mutterschutzgeld bezogen wurde, werden aus der Berechnung ausgenommen. Von dem errechneten Durchschnittsgehalt werden vorerst Lohnsteuer- und Sozialabgaben abgezogen, sodass das Nettogehalt ermittelt wird, auf welches dann die jeweiligen Prozentsätze für das Elterngeld angewandt werden.

Bei einem Einkommen zwischen 1000 und 1200 Euro beträgt der Prozentsatz 67 Prozent, darüber 65 Prozent und darunter teilweise bis zu 100 Prozent, da das Elterngeld zumindest 300 Euro netto pro Monat betragen muss. Bezugsberechtigt sind neben den leiblichen Eltern auch Adoptiveltern beziehungsweise Verwandte bis zum dritten Grad.

Einkommensgrenzen beim Elterngeld



Einnahmen, die in der Europäischen Union oder in einem Staat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) versteuert wurden, sind inländischen Einkünften gleichgestellt und werden daher bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes ebenfalls herangezogen. Eltern mit nur ausländischen Einkünften erhalten trotzdem den Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro netto. Ab einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen von mehr als 500.000 Euro pro Jahr entfällt der Anspruch auf Elterngeld.





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