Ratgeber
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Das Elterngeld ist einkommensabhängig und zwar insofern, dass sich die Höhe desselben am letzten Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes orientiert und zwar an dessen Durchschnitt innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate. Monate, in denen Elterngeld oder Mutterschutzgeld bezogen wurde, werden aus der Berechnung ausgenommen. Von dem errechneten Durchschnittsgehalt werden vorerst Lohnsteuer- und Sozialabgaben abgezogen, sodass das Nettogehalt ermittelt wird, auf welches dann die jeweiligen Prozentsätze für das Elterngeld angewandt werden.