Wer kann Elterngeld beziehen?

Bei Geburt eines Kindes haben Erwerbstätige, Hausfrauen, Arbeitslose, Studenten oder Schüler Anspruch auf den Mindestbetrag von zumindest 300 Euro monatlich Elterngeld. Wer ein Kind bekommt, hat ein Recht auf Bezug des Elterngeldes, ganz egal in welcher gesellschaftlichen oder beruflichen Stellung sich die erziehungsberechtigte Person befindet.

Wichtig ist jedoch, dass die Berufstätigkeit während der Betreuung des Kindes auf zumindest 30 Stunden pro Woche reduziert wird, denn erst dann besteht der rechtliche Anspruch auf Nutzung des Elterngeldes. Für bestimmte Gruppen gelten allerdings erweiterte Bedingungen: Alleinerziehende können das Elterngeld beispielsweise 14 statt der ansonsten üblichen 12 Monate beziehen. Auch wenn die Betreuung für den zweiten Teil objektiv gesehen nicht möglich ist, bekommt der erste Elternteil die Möglichkeit zum Bezug des Geldes über eine Dauer von 14 Monaten.

Elterngeld für adoptierte Kinder



Auch für Adoptiveltern besteht die Möglichkeit, Elterngeld zu beziehen; hier beginnen die 14 Monate in diesem Fall erst dann zu laufen, sobald das Kind adoptiert wird und zwar innerhalb der ersten acht Lebensjahre. Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Bezug von Elterngeld, da in diesen Fällen die Pflegeeltern laufende Zahlungen vom zuständigen Jugendamt erhalten. Prinzipiell ist aber niemand vom Anspruch auf Bezug des Elterngeldes ausgeschlossen, sofern das Geld während der Betreuungszeit des Kindes beantragt wird.





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