Ratgeber
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In Familien mit zwei oder mehr Kindern gibt es den sogenannten Geschwisterbonus, der beansprucht werden kann, wenn ein weiteres Kind im selben Haushalt das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des Elterngeldes, welches in dieser Familie bezogen wird, jedoch mindestens 75 Euro. Wenn mindestens zwei weitere Geschwisterkinder im selben Haushalt wohnen, besteht der Anspruch auf den Bonus auch, wenn zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Erhöhung des Elterngeldes durch den Geschwisterbonus endet ab dem Zeitpunkt, wenn das zweite oder ein weiteres Kind das dritte bzw. das sechste Lebensjahr vollendet haben. Der Grundbetrag wird dann ganz normal bis zum Ablauf der zwölf oder vierzehn Monate weiterbezogen.