Was ist der sogenannte Geschwisterbonus?

In Familien mit zwei oder mehr Kindern gibt es den sogenannten Geschwisterbonus, der beansprucht werden kann, wenn ein weiteres Kind im selben Haushalt das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des Elterngeldes, welches in dieser Familie bezogen wird, jedoch mindestens 75 Euro. Wenn mindestens zwei weitere Geschwisterkinder im selben Haushalt wohnen, besteht der Anspruch auf den Bonus auch, wenn zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Erhöhung des Elterngeldes durch den Geschwisterbonus endet ab dem Zeitpunkt, wenn das zweite oder ein weiteres Kind das dritte bzw. das sechste Lebensjahr vollendet haben. Der Grundbetrag wird dann ganz normal bis zum Ablauf der zwölf oder vierzehn Monate weiterbezogen.

Berechnung des Elterngeldes in Geschwisterfamilien



Für die Berechnung des Elterngeldes in Mehrkindfamilien gilt eine Sonderregelung: Wenn der Geburt des Kindes eine Zeit des Elterngeldbezugs für ein früheres Geschwisterkind vorausgegangen ist, werden diese Zeiten bei der Berechnung des Betrages für das Elterngeld ausgeklammert. Dies gilt auch für Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs, wo das monatliche Einkommen der Mutter ebenfalls auf ein geringeres Niveau fällt. So kann sichergestellt werden, dass Mehrkindfamilien keine finanziellen Nachteile aufgrund rasch aufeinander folgender Geburten erleiden müssen. Durch den Geschwisterbonus wird eine längerfristige finanziell abgesicherte Betreuung der Kinder Zuhause ermöglicht.





Ratgeber

In unserem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die verschiedenen Themengebiete. Der Ratgeber ist zur optimalen Übersicht und für schnellen Zugriff alphabetisch aufgebaut.
zuRecht.de