Ratgeber
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Die Höhe des Elterngeldes wird auf Basis des letzten Nettoeinkommens berechnet und beträgt mindestens 67 Prozent desselben, wobei 300 Euro monatlich die Schwelle nach unten und 1800 Euro die Schwelle nach oben darstellen. Es wird mindestens während der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes bezogen, kann aber auch zwei Jahre lang in Höhe der Hälfte des Betrages ausbezahlt werden. Bei geringeren Einkommen wird die Rate von 67 Prozent auf einen höheren Wert von mindestens 300 Euro angehoben. Familien mit mehreren Kindern erhalten einen Mehrkindbonus von 10 Prozent des Elterngeldes, wobei dieser zumindest 75 Euro betragen muss. Auch bei völliger Erwerbs- oder Arbeitslosigkeit vor Geburt des Kindes hat man als Elternteil Anspruch auf zumindest 300 Euro Elterngeld im Monat.