Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes wird auf Basis des letzten Nettoeinkommens berechnet und beträgt mindestens 67 Prozent desselben, wobei 300 Euro monatlich die Schwelle nach unten und 1800 Euro die Schwelle nach oben darstellen. Es wird mindestens während der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes bezogen, kann aber auch zwei Jahre lang in Höhe der Hälfte des Betrages ausbezahlt werden. Bei geringeren Einkommen wird die Rate von 67 Prozent auf einen höheren Wert von mindestens 300 Euro angehoben. Familien mit mehreren Kindern erhalten einen Mehrkindbonus von 10 Prozent des Elterngeldes, wobei dieser zumindest 75 Euro betragen muss. Auch bei völliger Erwerbs- oder Arbeitslosigkeit vor Geburt des Kindes hat man als Elternteil Anspruch auf zumindest 300 Euro Elterngeld im Monat.

Besonderheiten des Elterngeldes



Bei Mehrlingsgeburten wird die höhere Belastung mit 300 Euro monatlich für das zweite und jedes weitere Kind zusätzlich zur herkömmlich berechneten Höhe des Elterngeldes aufgewertet. Das Elterngeld wird in Höhe seines Mindestbetrages weiterhin nicht zur Berechnungsgrundlage für Sozialleistungen herangezogen. Die dynamische Berechnung macht das Elterngeld seit seiner Einführung im Jahr 2007 zu einem wesentlichen Bestandteil der Familienpolitik. Es wurde unter der Prämisse geschaffen, wieder mehr junge Menschen zur Gründung einer Familie zu motivieren.





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