Wie hängen Elternzeit und Elterngeld zusammen?

Wer ein Kind betreut, kann arbeitsrechtlich geschützt seine Erwerbstätigkeit ruhen lassen oder einschränken. Dafür gibt es die Elternzeit, in der man Elterngeld beziehen kann. Die staatliche Unterstützung durch Elterngeld orientiert sich nicht an Kalendermonaten, sondern an den Lebensmonaten des betreuten Kindes.

Ist dieses am 15. eines Monats geboren, so kann der betreuende Elternteil ab diesem Datum monatsweise Elterngeld beziehen. Dies ist wichtig zu wissen, um optimal Elternzeit und Elterngeld zu kombinieren. Wer in der Elternzeit Elterngeld bezieht, darf durchschnittlich nicht über 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Elternzeit und Elterngeld: Einladung zur Partnerschaft



Wenn die Bedingungen zur Elternzeit erfüllt sind, kann 12 Monate lang Elterngeld bezogen werden. Der Gesetzgeber lädt beide Eltern zur Nutzung der Elternzeit ein. Elterngeld wird bis zu 14 Monate gewährt, wenn jeder Elternteil mindestens zwei Monate in Elternzeit geht. Dabei sind auch "Partnermonate" möglich: Nach Geburt eines Kindes erhält die Mutter in der Regel zwei Monate Mutterschaftsgeld. Der Partner kann währenddessen eine Elternzeit nehmen und Elterngeld bekommen. Das Elternpaar kann monatsweise gestalten, wer Elternzeit und Elterngeld beansprucht.

Wer sich entschließt, das Elterngeld nur hälftig in Anspruch zu nehmen, kann die Bezugsdauer von 12-14 auf 24-28 Monate erhöhen.





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