Kann man in der Elternzeit gekündigt werden?

Die Regelungen zur Elternzeit sind getroffen worden, damit Arbeitnehmer die Betreuung ihrer Kinder übernehmen können, ohne den Anschluss ans Berufsleben zu verlieren. Deswegen ist es fast unmöglich, in der Elternzeit gekündigt zu werden. Der nahezu absolute Kündigungsschutz besteht ab Abgabe des Antrags auf Elternzeit, frühestens aber ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Ordentliche Kündigungen, auch mit der Begründung von betrieblichen Umstrukturierungen, sind dann bis zum Ende der Elternzeit nicht mehr möglich. Nur bei ganz gravierenden betrieblichen Ereignissen - wie der Schließung einer ganzen Abteilung oder der Anmeldung von Insolvenz - kann man auch in der Elternzeit gekündigt werden.

Kann bei Teilzeitarbeit in der Elternzeit gekündigt werden?



Wer beim bisherigen Arbeitgeber seine Arbeitszeit verringert hat, kann ebenfalls nicht in der Elternzeit gekündigt werden. Lediglich wenn schwere Verstöße wie Beleidigung des Arbeitgebers oder gar Diebstahl nachweisbar sind, kann ein Arbeitnehmer auch in der Weiterarbeit in der Elternzeit außerordentlich gekündigt werden.

Sollte bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit ein Teilzeitarbeitsverhältnis aufgenommen worden sein - wozu es der Zustimmung des ersten Arbeitgebers bedarf - besteht beim "zweiten" Arbeitgeber kein spezieller Kündigungsschutz. Der ursprüngliche Arbeitgeber jedoch muss in jedem Fall mit Ende der Elternzeit den alten oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.





Ratgeber

In unserem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die verschiedenen Themengebiete. Der Ratgeber ist zur optimalen Übersicht und für schnellen Zugriff alphabetisch aufgebaut.
zuRecht.de