
Der Gesetzgeber erlaubt, bis zu 30 Stunden wöchentlich während der
Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Viele Elternteile wollen dieses Recht wahrnehmen, anstatt ganz auf eine Berufstätigkeit zu verzichten. Der Antrag auf Teilzeitarbeit muss dem Arbeitgeber acht Wochen vor dem gewünschten Beginn vorliegen.
Will eine Mutter direkt nach Ende der
Mutterschutzfrist in Teilzeit arbeiten, reicht eine schriftliche Mitteilung spätestens sechs Wochen vor Beginn. Das Gleiche gilt, wenn ein Vater direkt nach der Geburt des Kindes in seiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten will. Werden die Fristen versäumt, kann der Antrag dennoch gestellt werden; der Beginn der Teilzeitarbeit verschiebt sich entsprechend.
Während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten: Welche Ansprüche bestehen?
Der Arbeitgeber muss dem Wunsch eines Mitarbeiters, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, nachkommen, wenn der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte ohne Auszubildende hat und die Teilzeitarbeit 15 bis 30 Stunden betragen soll. Außerdem muss der Antragsteller dort mindestens seit 6 Monaten beschäftigt sein. Allerdings kann der Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen "dringende betriebliche Gründe" darlegen, die verhindern, den passenden Teilzeitarbeitsplatz zu schaffen. Ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit besteht je Elternteil in der gesamten Elternzeit höchstens zweimal.