Ratgeber
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Zur Berechnung der Erbschaftssteuer werden vom Vermögen des Erblassers sämtliche Nachlassverbindlichkeiten und die im Zusammenhang mit einer Erbschaft stehenden Kosten wie Testamentsvollstrecker oder Gericht abgezogen. Die daraus entstehende positive Erbmasse ist die Grundlage für die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer. Ist nur ein Erbe vorhanden, trägt er die Steuerschuld alleine; gibt es eine Erbengemeinschaft, so bestimmt die sogenannte Erbquote die zu zahlende Erbschaftssteuer. Die Erbquote entspricht dem prozentualen Anteil, den der jeweilige Erbe am Nachlass hat.