Werden ausländische Führerscheine in Deutschland anerkannt?

Wer seinen Führerschein außerhalb der Europäischen Union erworben hat und in Deutschland fahren möchte, muss eine Umschreibung des Dokuments beantragen. Für den Fall, dass man nur temporär in Deutschland fährt, benötigt man keine deutsche Fahrerlaubnis und kann den im Ausland erworbenen Führerschein verwenden.

Wer jedoch beabsichtigt, seinen Hauptwohnsitz nach Deutschland zu verlegenen, benötigt auch eine deutsche Fahrerlaubnis. Für 6 Monate darf der im Ausland erworbene Führerschein verwendet werden. Die Umschreibung sollte relativ zügig erfolgen. Es wird eine Umschreibungsfrist von 3 Jahren gewährt, die mit der Anmeldung des Wohnsitzes beginnt. In bestimmten Fällen muss, wenn ein Führerschein im Ausland erworben wurde, nach der Umschreibung in Deutschland eine erneute theoretische oder praktische Fahrprüfung erfolgen. Eine detaillierte Übersicht bietet die Anlage 11 des § 31 der Fahrerlaubnisverordnung.

Umschreibungen von Führerscheinen, die innerhalb der Europäischen Union erworben wurden



In der Regel sind Umschreibungen von Fahrerlaubnissen aus einem EU- oder EWR-Staat unkompliziert und eine erneute theoretische oder praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden, da sie für den Führerschein im Ausland bereits absolviert wurde. Weitere detaillierte Informationen können in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nachgelesen werden, wobei insbesondere der § 30 Informationen über die Umschreibungen von EU- oder EWR-Fahrerlaubnissen bietet.





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