
Nach der erfolgreichen theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung erhält der Fahranfänger seinen
Führerschein, der jedoch zunächst an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Anfangs erhält jeder Fahranfänger seinen Führerschein auf Probe. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Sollte der Fahranfänger durch ein negatives Verhalten im Straßenverkehr auffallen, muss er möglicherweise an einem Nachschulungskurs teilnehmen.
Regelungen für Fahranfänger
Sollten sich Fahranfänger nicht an die Regeln des Straßenverkehrs halten, müssen sie entweder mit
Bußgeldern oder sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Wer innerhalb der gesetzlichen Probezeit negativ im Straßenverkehr auffällt, wird verbindlich zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert. Auf ein Bußgeld von mindestens 40 Euro folgt in der Regel ein Punkt in Flensburg.
Dies wiederum hat zur Folge, dass der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen muss. Zu den Fehlverhalten, die eine Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen, zählen das Überfahren einer roten Ampel, die Verletzung der Vorfahrtsregel, Trunkenheit am Steuer (es besteht die Null-Promille-Grenze) und die grobe Missachtung der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Grundsätzlich unterscheidet das Straßenverkehrsgesetz zwischen A- und B-Verstößen, wobei bei einem A- oder zwei B-Verstößen das Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet wird. Detaillierte Informationen zu A- oder B-Verstößen können auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz nachgelesen werden.