
Viele assoziieren mit dem Begriff "Führerschein Klasse 2" noch immer eine Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen, wohingegen der Begriff "Führerschein Klasse C" bei vielen Menschen keine konkreten Bilder hervorruft. Genau aus diesem Grund werden in manchen Fällen, wie beispielsweise bei Stellenangeboten, auch noch die alten Klassen angegeben, obwohl diese Bezeichnungen nur noch bis zum 31. Dezember 1998 gültig waren. Doch die alten
Führerscheine verloren keineswegs ihre Gültigkeit.
Das nun einheitliche Führerscheinklassensystem der Europäischen Union (A steht für Motorrad, B für Pkw, C für Lkw, D für Bus und E für Anhänger) ersetzte das deutsche Führerscheinklassensystem mit Zahlen. Es bestehen jedoch weiterhin nationale Sonderregelungen. Zudem gibt es weitere Unterklassen. Die Klasse C1 beispielsweise ist eine Unterklasse von C (Fahrerlaubnis für mehrspurige Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen) und steht für die Fahrerlaubnis für ein mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 Tonnen. Grundsätzlich neu sind die Anhängerklassen. Wer nach dem alten deutschen Führerscheinklassensystem die Klasse 3 (Pkw) erworben hatte, durfte damals auch einen Anhänger an seinen Pkw anhängen, ohne eine weitere Prüfung abgelegt zu haben.
Weitere Führerscheinklassen: die Klassen M, L, T und S
Weiterhin bestehen die Führerscheinklassen M (Kleinkrafträder), L (Zugmaschinen in der Landwirtschaft), T (große Zugmaschinen in der Landwirtschaft) und seit 2005 besteht die Führerscheinklasse S (dreirädrige und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge).