
Der §2 des Straßenverkehrsgesetzes regelt die Voraussetzungen und Pflichten bei der Bewerbung um einen
Führerschein. Auf der einen Seite müssen gewisse amtliche Vorgaben erfüllt werden und auf der anderen Seite ist das Bestehen der theoretischen und praktischen Fahrprüfung erforderlich, um die Fahrerlaubnis erteilen zu können.
Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist obligatorisch, denn jeder Autofahrer benötigt grundlegende Erste-Hilfe-Kenntnisse. Die Preise für einen Erste-Hilfe-Kurs liegen in der Regel zwischen 10 und 20 Euro. Weiterhin benötigt man eine Sehtestbescheinigung, die nicht älter als 2 Jahre sein darf. Viele Optiker bieten einen Sehtest an. Eine augenärztliche Untersuchung ist ebenso zulässig. Der amtliche Antrag wird dann beim örtlichen Einwohnermeldeamt gestellt. Es kann ohne das schriftliche Ablegen der theoretischen Prüfung kein Führerschein ausgestellt werden. Die theoretische Führerscheinprüfung erfolgt vor einem TÜV-Gutachter oder auch vor einem Dekra-Gutachter.
Die Prüfung beim Führerschein: die praktische Fahrprüfung
Um die praktische Prüfung für den Führerschein antreten zu können, muss man zunächst die theoretische Prüfung erfolgreich absolviert haben. Es ist eine Mindestanzahl an praktischen Übungsstunden erforderlich. Die praktische Prüfung für den Führerschein wird unter normalen Umständen am Hauptwohnsitz des Prüflings durchgeführt. Man kann erst nach Bestehen der praktischen Prüfung den Führerschein erhalten.