
Um die Höhe einer Kfz-Steuer zu errechnen, werden sowohl das Datum der Erstzulassung als auch Antriebsart, Hubraum und Emissionskennziffer benötigt. Aus dem Datum der Erstzulassung ergibt sich die steuerliche Grundeinordnung. Fahrzeuge, die bis zum 04. November 2008 zugelassen wurden, werden anders eingestuft als Fahrzeuge, deren Zulassung zwischen dem 05. November 2008 bis 03. Juni 2009 erfolgte bzw. ab 01. Juli 2009 bis 31. Dezember 2011 erfolgt.
Ebenfalls für die Kfz-Steuer wichtig ist die Antriebsart. Der Otto- und Wankelmotor (Fremdzünder) liegt steuerlich sehr viel günstiger als der Diesel- oder Elsbettmotor (Selbstzünder), da hier durch die höhere Besteuerung der Selbstzünder ein gewisser Ausgleich zu den deutlich höheren Kraftstoffpreisen der Fremdzünder geschaffen werden soll.
Kennziffern für die Kfz-Steuer im Fahrzeugschein
Die weitaus wichtigsten Werte für die Berechnung der Kfz-Steuer finden sich im Fahrzeugschein. Hier sind sowohl Hubraum als auch die Kennzahlen für die CO2-Werte angegeben, wobei bei der Emissionskennzahl nur die beiden letzten Ziffern relevant sind.
Bei älteren Fahrzeugen respektive in älteren Fahrzeugscheinen lassen sich die genauen Angaben zum Hubraum im Feld 8, bei neueren Zulassungsbescheinigungen in Teil 1 - Feld P.1 ablesen. Die Emissionskennziffer ist in älteren Scheinen in Feld 1, bei neueren Zulassungsbescheinigungen ebenfalls in Teil 1 unter Punkt 14.1 platziert.