Gibt es bei der Kfz-Steuer einen Bonus für schadstoffarme Neuwagen?

Schadstoffarme Neuwagen bekommen einen Bonus, indem sie entweder von der Kfz-Steuer für einen begrenzten Zeitraum vollständig befreit werden oder einen niedrigeren Steuersatz als andere Fahrzeuge erhalten. So sind die nach dem 01. Januar 2011 zugelassenen Selbstzünder (Diesel- oder Elsbettmotor) bis zur Erreichung einer Steuerersparnis in Höhe von einhundertfünfzig Euro steuerfrei. Nach diesem Zeitraum beläuft sich die Kfz-Steuer bei einer Schadstoffemission von 90 g/km auf 15,44 Euro je hundert Kubikzentimeter, bei anerkannt schadstoffarmen Fahrzeugen auf 16,05 Euro und bei bedingt schadstoffarmen 27,35 Euro. Nicht schadstoffarme Kraftfahrzeuge werden hingegen mit 33,29 Euro bzw. 37,58 Euro (§9 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz) besteuert (Stand 01/2011).

Kfz-Steuer bei schadstoffarmen Neuwagen mit Otto- oder Wankelmotor



Ähnlich wie die Dieselfahrzeuge bekommen auch schadstoffarme Neuwagen mit Otto- oder Wankelmotor steuerliche Vergünstigungen. Bei einer Emissionsmenge von 90 g/km liegt die Kfz-Steuer bei 6,75 Euro je 100 ccm, für anerkannt schadstoffarme bei 7,36 Euro und bei bedingt schadstoffarmen Fahrzeugen bei 15,13 Euro. Pkw mit der Euronorm 4 sind ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit, mit Euronorm 5 und 6 sogar zwei Jahre. Elektrofahrzeugen wird gemäß §3d KraftStG eine Steuerbefreiung über einen Zeitraum von fünf Jahren zugestanden.





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