Ratgeber
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Mit der Anpassung des KraftStG (Kraftfahrzeugsteuergesetz) vom 27. Mai 2010 an den Emissionswert haben sich für Autofahrer steuerliche Veränderungen ergeben. So sind Neuwagen mit Selbstzündungsmotor und Euronorm 6, welche zwischen dem 01. Januar 2011 und 31. Dezember 2013 zugelassen werden, vollständig von der Kfz-Steuer befreit (§3 KraftStG). Die Steuerbefreiung endet, wenn die Steuerersparnis eine Höhe von 150 Euro erreicht hat, spätestens jedoch am 31. Dezember 2013. Da Elektrofahrzeuge keine umweltschädlichen Emissionswerte haben, fällt gemäß §3d KraftStG die Kfz-Steuer für fünf Jahre nicht an.