Ratgeber
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Liegt ein Anspruch auf Kindergeld vor, wird dieses immer an denjenigen überwiesen, in dessen Obhut sich das kindergeldberechtigte Kind befindet. Lebt ein Kind mit beiden Elternteilen unter einem Dach, kann von Vater und Mutter bestimmt werden, an wen die Kindergeld-Auszahlung erfolgen soll. Meistens übernimmt die Familienkasse bei der Agentur für Arbeit vor Ort die Zahlung. Bereits bei der Antragstellung wird festgelegt, auf welches Konto die Einzahlung erfolgen soll. Während des Berechtigungszeitraumes kann dies von den Eltern in Ansprache mit der Kindergeldkasse geändert werden. Überwiesen wird auf deutsche Girokonten.