Wie wird das Kindergeld ausgezahlt?

Liegt ein Anspruch auf Kindergeld vor, wird dieses immer an denjenigen überwiesen, in dessen Obhut sich das kindergeldberechtigte Kind befindet. Lebt ein Kind mit beiden Elternteilen unter einem Dach, kann von Vater und Mutter bestimmt werden, an wen die Kindergeld-Auszahlung erfolgen soll. Meistens übernimmt die Familienkasse bei der Agentur für Arbeit vor Ort die Zahlung. Bereits bei der Antragstellung wird festgelegt, auf welches Konto die Einzahlung erfolgen soll. Während des Berechtigungszeitraumes kann dies von den Eltern in Ansprache mit der Kindergeldkasse geändert werden. Überwiesen wird auf deutsche Girokonten.

Kindergeld: Auszahlung auch an Getrenntlebende und Ledige



Einen Anspruch auf eine Kindergeld-Auszahlung haben auch Alleinerziehende. An sie wird das Geld in voller Höhe überwiesen. Für den nicht im Haushalt lebenden Elternteil verringert sich dadurch die Unterhaltsverpflichtung um die Hälfte des ausgezahlten Kindergeldes. Gleiche gesetzliche Bedingungen gelten für Eltern, die getrennt leben. Selbst Stiefeltern haben einen Anspruch auf eine Kindergeld-Auszahlung. Überwiesen wird dieser Betrag, wenn eine Ehe mit dem leiblichen Vater oder Mutter oder eine häusliche Gemeinschaft mit dem Kind besteht. Auch in diesem Fall kann bei der Familienkasse bestimmt werden, auf welches Konto die Einzahlung erfolgt.





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