Ratgeber
In unserem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die verschiedenen Themengebiete. Der Ratgeber ist zur optimalen Übersicht und für schnellen Zugriff alphabetisch aufgebaut.
Wenngleich in der Regel ein Anspruch auf das Kindergeld lediglich bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres besteht, gibt es auch Ausnahmen. Befindet sich ein Kind in der beruflichen Ausbildung und hat vorher den Grundwehr- oder Zivildienst abgeleistet, kann für das Kindergeld der Anspruchshöchstzeitraum entsprechend erweitert werden. Gleiche Bedingungen gelten auch, wenn eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit ausgeübt wird, sofern die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienstes nicht überschritten wird. Die Eltern haben während dieser Zeit keinen Anspruch auf das Kindergeld.