Wann darf man Kindergeld auch mit über 25 Jahren beziehen?

Wenngleich in der Regel ein Anspruch auf das Kindergeld lediglich bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres besteht, gibt es auch Ausnahmen. Befindet sich ein Kind in der beruflichen Ausbildung und hat vorher den Grundwehr- oder Zivildienst abgeleistet, kann für das Kindergeld der Anspruchshöchstzeitraum entsprechend erweitert werden. Gleiche Bedingungen gelten auch, wenn eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit ausgeübt wird, sofern die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienstes nicht überschritten wird. Die Eltern haben während dieser Zeit keinen Anspruch auf das Kindergeld.

Kindergeld - Anspruchshöchstzeitraum: Für behinderte Kinder gelten besondere Regelungen



Kindergeld wird für behinderte Kinder ohne eine Höchstaltersgrenze gezahlt. Konkret bedeutet dies jedoch, dass die Eltern einen Antrag auf eine Erweiterung beim Kindergeld-Anspruchshöchstzeitraum stellen müssen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die Behinderung des Kindes vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten und das Kind nicht in der Lage ist, sich eigenständig finanziell zu unterhalten. Darüber hinaus dürfen die Bezüge oder das Einkommen des behinderten Kindes nicht den Grenzbetrag in Höhe von 8004 Euro im Jahr übersteigen, um einen weiteren Anspruch über die Höchstgrenze von 25 Jahren hinaus zu gewährleisten.





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