Ratgeber
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In der Regel gilt: Jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr hat eine Kindergeld-Anspruchsberechtigung. Darüber hinaus können Kinder, die sich in einer beruflichen Ausbildung oder einem Studium befinden, bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld beziehen. Gleiche Bedingungen gelten für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Kinder, die keinen Ausbildungsplatz bekommen haben oder eine bereits begonnene Ausbildung nicht fortsetzen können, haben auf Antrag ebenfalls einen verlängerten Anspruch. Für Behinderte gilt keine Höchstleistungsgrenze, sofern die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetreten ist. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die Höchsteinkommensgrenze von 8 004 Euro nicht überschritten wird und das Kind sich nicht finanziell selber versorgen kann.