Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

In der Regel gilt: Jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr hat eine Kindergeld-Anspruchsberechtigung. Darüber hinaus können Kinder, die sich in einer beruflichen Ausbildung oder einem Studium befinden, bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld beziehen. Gleiche Bedingungen gelten für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Kinder, die keinen Ausbildungsplatz bekommen haben oder eine bereits begonnene Ausbildung nicht fortsetzen können, haben auf Antrag ebenfalls einen verlängerten Anspruch. Für Behinderte gilt keine Höchstleistungsgrenze, sofern die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetreten ist. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die Höchsteinkommensgrenze von 8 004 Euro nicht überschritten wird und das Kind sich nicht finanziell selber versorgen kann.

Kindergeld-Anspruchsberechtigung auch für Kinder ausländischer Herkunft



Eine Kindergeld-Anspruchsberechtigung besteht auch für ausländische Kinder, die in der Bundesrepublik leben. Zu den Voraussetzungen gehört, dass eine gültige Aufenthaltsgenehmigung zu bestimmten Zwecken vorliegt. Ebenfalls kindergeldberechtigt sind anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte. Bezugsberechtigt sind auch Kinder von Alleinerziehenden. In diesem Fall profitiert der barunterhaltspflichtige Elternteil dadurch, dass sich das Kindergeld zur Hälfte auf den Barbedarf des Kindes auswirkt. Kindergeld wird in voller Höhe für Kinder von getrennt lebenden Eltern gezahlt. In diesem Fall ist die Person anspruchsberechtigt, die das Kind im eigenen Haushalt betreut und aufzieht.





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