Wann und wie wird der Anspruch auf Kindergeld geprüft?

Grundsätzlich besteht für jedes Kind ein Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Befindet sich das Kind darüber hinaus in einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung oder im Studium, wird eine Kindergeld-Anspruchsüberprüfung durchgeführt. Kindergeld wird nur dann kontinuierlich weiter gezahlt, wenn der zuständigen Familienkasse eine entsprechende und aktuelle Bescheinigung vorgelegt wird. Entscheidend für einen weiteren Anspruch auf den Kindergeldbezug ist der Zeitraum. Sollte die Ausbildung früher enden, muss dies der Kindergeldkasse unverzüglich mitgeteilt werden. Verlängert sich die Ausbildung, wird ein neuer schriftlicher Antrag erforderlich. In der Regel meldet sich die Kindergeldkasse zum Ausbildungsende.

Zahlung von Kindergeld - Anspruchsüberprüfung auch bei Arbeitslosigkeit



Wird eine Ausbildung durch eine Arbeitslosigkeit unterbrochen, muss dies der Familienkasse unverzüglich mitgeteilt werden. Dann erfolgt eine Kindergeld-Anspruchsüberprüfung. Weiter geleistet wird auch für volljährige und arbeitslose Kinder, wenn diese noch nicht das 25.Lebensjahr überschritten haben und nachweisen können, dass sie sich kontinuierlich um einen Arbeitsplatz bemühen. Kommt das kindergeldberechtigte Kind dieser Forderung nicht nach, darf das bereits gezahlte Kindergeld zurückgefordert werden. Ansprüche werden von der Kindergeldkasse grundsätzlich gegen denjenigen geltend gemacht, der anspruchsberechtigt ist. Rückforderungen müssen sofort und in einer Summe geleistet werden.





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