Ratgeber
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Grundsätzlich besteht für jedes Kind ein Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Befindet sich das Kind darüber hinaus in einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung oder im Studium, wird eine Kindergeld-Anspruchsüberprüfung durchgeführt. Kindergeld wird nur dann kontinuierlich weiter gezahlt, wenn der zuständigen Familienkasse eine entsprechende und aktuelle Bescheinigung vorgelegt wird. Entscheidend für einen weiteren Anspruch auf den Kindergeldbezug ist der Zeitraum. Sollte die Ausbildung früher enden, muss dies der Kindergeldkasse unverzüglich mitgeteilt werden. Verlängert sich die Ausbildung, wird ein neuer schriftlicher Antrag erforderlich. In der Regel meldet sich die Kindergeldkasse zum Ausbildungsende.