Welchen Einfluss hat die Anzahl der Kinder auf das Kindergeld?

Das Kindergeld und die Kinderanzahl stehen in einem direkten Zusammenhang, wenn es um den Kindergeldanspruch geht. Das Kindergeld wird zwar einkommensunabhängig gezahlt, doch nehmen unterschiedliche Kriterien einen bedeutenden Einfluss auf die Betragshöhe je Kind. Dazu gehört in erster Linie die Zahl der Kinder, die kindergeldberechtigt sind. Für das erste und zweite Kind werden 184 Euro gezahlt und für das dritte 190 Euro (Stand 12/2010). Noch höher fällt das Kindergeld ab dem vierten Kind aus. Monatlich werden 215 Euro für den Berechtigungszeitraum gezahlt. Der Gesetzgeber will insbesondere kinderreiche Familien finanziell unterstützen.

Kindergeld: Kinderanzahl muss amtlich belegt werden



Hat sich eine Familie personell vergrößert, muss dies auch frühzeitig beim Standesamt angezeigt werden. Die Höhe des Kindergeldes und die Kinderanzahl gehören schließlich zusammen. Damit eine nahtlose Zahlung gewährleistet wird, sollte ein neuer Erdenbürger in den ersten Lebenstagen beim Standesamt angemeldet werden. Dort erhalten die Eltern beglaubigte Geburtsurkunden, von denen eine für die Kindergeldstelle bestimmt ist. Einige Krankenhäuser übernehmen diese Formalitäten. Erforderlich sind in der Regel für eine Anmeldung eine ärztliche Geburtsbescheinigung, ein Personalausweis von Vater oder Mutter, das Familienbuch und gegebenenfalls Abstammungsdokumente der Eltern, falls diese nicht miteinander verheiratet sind.





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