Wer bekommt Erziehungsgeld, wer Kindergeld?

Während Kindergeld einkommensunabhängig für jedes Kind gezahlt wird, soll das Erziehungsgeld nach einer Geburt Eltern finanziell und einkommensabhängig bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres unterstützen. Beim Erziehungs- und Kindergeld bestehen somit Unterschiede in der Bezugsdauer. Beide Varianten fungieren nicht als Lohnersatzleistungen, sondern als zusätzliches finanzielles Angebot des Gesetzgebers. Während die Kindergeldzahlung nach wie vor gemäß den geltenden Voraussetzungen der Familienkassen erfolgt, wurde das Erziehungsgeld lediglich für neue Erdenbürger gezahlt, die vor dem Stichtag 1. Januar 2007 geboren wurden.

Erziehungsgeld und Kindergeld: Unterschiede orientieren sich am Einkommen



Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2007 geboren wurden, gelten nicht mehr die Richtlinien für das Erziehungsgeld, sondern gezahlt wird seitdem ersatzweise Elterngeld. Die Unterschiede für das Erziehungs- und Kindergeld beziehen sich in erster Linie auf das Einkommen der Eltern. Das Elterngeld wird bei den Erziehungsgeldstellen der einzelnen Länder beantragt. Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem jährlichen Nettoeinkommen abzüglich einer Werbungskostenpauschale. Für das erste halbe Lebensjahr des Neugeborenen werden höhere Einkommensgrenzen zugrunde gelegt. Übersteigt das Familieneinkommen diese Grenze, kann für die ersten sechs Lebensmonate des Kindes kein Anspruch geltend gemacht werden.





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