Ratgeber
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Das Kindergeld wird in Unabhängigkeit vom monatlichen Einkommen gezahlt. Für das erste und zweite Kind werden monatlich je 184 Euro gezahlt und ab dem dritten Kind gilt ein Kindergeldanspruch auf 190 Euro. Die Kindergeld-Höhe für das vierte und jedes weitere Kind beträgt Monat für Monat während der Bezugsdauer 215 Euro (Stand 12/2010). Verfügen Eltern über ein hohes Einkommen, profitieren von den am 1. Januar 2010 auf 7008 Euro angehobenen Freibeträgen. Von der Staffelung der Kindergeld-Höhe können insbesondere kinderreiche Familien profitieren, um Einkommenseinbußen, die mit der Betreuung mehrerer Kinder verbunden sind, teilweise auszugleichen.