Wie hoch ist das Kindergeld?

Das Kindergeld wird in Unabhängigkeit vom monatlichen Einkommen gezahlt. Für das erste und zweite Kind werden monatlich je 184 Euro gezahlt und ab dem dritten Kind gilt ein Kindergeldanspruch auf 190 Euro. Die Kindergeld-Höhe für das vierte und jedes weitere Kind beträgt Monat für Monat während der Bezugsdauer 215 Euro (Stand 12/2010). Verfügen Eltern über ein hohes Einkommen, profitieren von den am 1. Januar 2010 auf 7008 Euro angehobenen Freibeträgen. Von der Staffelung der Kindergeld-Höhe können insbesondere kinderreiche Familien profitieren, um Einkommenseinbußen, die mit der Betreuung mehrerer Kinder verbunden sind, teilweise auszugleichen.

Kindergeld-Höhe: Anspruch kann gerettet werden



Kindergeldanspruch und Kindergeld-Höhe gehören zusammen. Die Einkünfte, die ein Kind über 18 Jahre hat, dürfen die Summe von 8004 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Neben den Einkünften aus einem monatlichen Entgelt werden auch Einkünfte aus einer Waisenrente, Stipendien, Einnahmen aus selbstständiger Arbeit und Bruttobezüge aus einem nicht selbstständigen Beschäftigungsverhältnis angerechnet. Wer seinen Anspruch auf Kindergeld retten will, kann mit seinem Arbeitgeber festlegen, einen Teil des Einkommens in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Dann besteht weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld und man nimmt Einfluss auf die Kindergeld-Höhe, von der eine Familie profitieren kann.





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