Was versteht man unter einem sogenannten Zählkind?

Der Gesetzgeber stellt Familien mit Kindern für die beiden erstgeborenen je 184 Euro in Form von Kindergeld monatlich zur Verfügung. Durch die Staffelung ab dem dritten Kind in Höhe von 190 Euro und ab jedem weiteren Kind in Höhe von 215 Euro sollen insbesondere kinderreichen Familien mehr Bezüge monatlich einkommensunabhängig zur Verfügung gestellt werden (Stand 12/2010). Wer aus einer geschiedenen Ehe Kinder hat, sollte bei der Wahl des berechtigten Empfängers sogenannte Zählkinder berücksichtigen. Grundsätzlich erhält nur ein Elternteil Kindergeld. Das Zählkind kann beim Berechtigten berücksichtigt werden, auch wenn sich das Kind in der Obhut des früheren Partners befindet.

Anspruch auf Kindergeld durch Zählkind erhöhen



Ein Kind, für das die Kindergeldkasse an den vorrangig berechtigten Elternteil Kindergeld zahlt, kann bei einem nachrangig berechtigten Elternteil als Zählkind Berücksichtigung finden. Ausschlaggebend ist die Reihenfolge der Geburtsdaten beim Kindergeld. Ein sogenanntes Zählkind kann jüngere Zählkinder in der Folge nach oben schieben. Somit fallen für die jüngeren Kinder die höheren Kindergeldsätze an. Schließlich muss berücksichtigt werden, dass ab dem dritten Kind mehr Kindergeld gezahlt wird, als für die ersten beiden Kinder. Wer mit seinem früheren Partner die Bezugsberechtigung regeln kann, wird unterm Strich mehr Geld bekommen, auch wenn aus einer neuen Beziehung weitere Kinder hervorgegangen sind.





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