Ratgeber
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Der Gesetzgeber stellt Familien mit Kindern für die beiden erstgeborenen je 184 Euro in Form von Kindergeld monatlich zur Verfügung. Durch die Staffelung ab dem dritten Kind in Höhe von 190 Euro und ab jedem weiteren Kind in Höhe von 215 Euro sollen insbesondere kinderreichen Familien mehr Bezüge monatlich einkommensunabhängig zur Verfügung gestellt werden (Stand 12/2010). Wer aus einer geschiedenen Ehe Kinder hat, sollte bei der Wahl des berechtigten Empfängers sogenannte Zählkinder berücksichtigen. Grundsätzlich erhält nur ein Elternteil Kindergeld. Das Zählkind kann beim Berechtigten berücksichtigt werden, auch wenn sich das Kind in der Obhut des früheren Partners befindet.