Ist das Kindergeld zweckgebunden?

Kindergeld wird für jedes Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Kindergeld und die mit der Auszahlung verbundene Staffelung ab dem dritten Kind soll Familien mit Kindern eine finanzielle Entlastung bieten. Kindergeld und Zweckbindung werden nicht durch die Kindergeldkassen überprüft. Seit Anfang 2009 bietet die Staffelung dieser Bezüge kinderreichen Familien zusätzliche finanzielle Mittel, um das alltägliche Leben besser finanzieren zu können. Armutsrisiken sollen minimiert und ein Anreiz geschaffen werden, der aktuellen demografischen Entwicklung in Deutschland entgegenzuwirken.

Staatliche Unterstützung durch Kindergeld ohne Zweckbindung



Da die Situation von Eltern mehrerer Kinder oftmals schwieriger ist als die einer Kleinfamilie, können laufende Kosten durch gestaffelte Kindergeldleistungen einfacher finanziert werden. Dazu gehören alle fixen Kosten in der Haushaltsführung. Die Wohnsituation sowie auch der Unterhalt jedes Kindes gehören dazu. Der Gesetzgeber geht automatisch davon aus, dass jedes Kind individuell auch vom Kindergeld ohne Zweckbindung profitiert. Umso wichtiger ist es, dass der Bezieher dieser Leistung umgehend die zuständige Kindergeldkasse informiert, wenn beispielsweise die Einkommensgrenze durch die Ausbildung eines Kindes überschritten wird. Unberechtigt erhaltene Kindergeldleistungen müssen in einer Summe zurückgezahlt werden.





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