Ratgeber
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Entgegen der weitverbreiteten Meinung, bei Krankheit könne der Arbeitgeber keine Kündigung aussprechen, kann unter bestimmten Voraussetzungen durchaus ein Kündigungsgrund vorliegen. Trotz des Arbeitnehmerschutzes durch das Kündigungsschutzgesetz kann eine rechtswirksame Kündigung ausgesprochen werden, falls der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage ist, aufgrund seiner Erkrankung den Arbeitsvertrag in Zukunft zu erfüllen. Liegen dem Arbeitgeber Prognosen weiterer Erkrankungen vor, kann er auf Grundlage der negativen Gesundheitsprognose eine ordentliche Kündigung auch während der Krankheit aussprechen. Führen die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Beeinträchtigungen der wirtschaftlichen und betrieblichen Interessen, ist die Kündigung ebenfalls wirksam.