Kann Krankheit ein Kündigungsgrund sein?

Entgegen der weitverbreiteten Meinung, bei Krankheit könne der Arbeitgeber keine Kündigung aussprechen, kann unter bestimmten Voraussetzungen durchaus ein Kündigungsgrund vorliegen. Trotz des Arbeitnehmerschutzes durch das Kündigungsschutzgesetz kann eine rechtswirksame Kündigung ausgesprochen werden, falls der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage ist, aufgrund seiner Erkrankung den Arbeitsvertrag in Zukunft zu erfüllen. Liegen dem Arbeitgeber Prognosen weiterer Erkrankungen vor, kann er auf Grundlage der negativen Gesundheitsprognose eine ordentliche Kündigung auch während der Krankheit aussprechen. Führen die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Beeinträchtigungen der wirtschaftlichen und betrieblichen Interessen, ist die Kündigung ebenfalls wirksam.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung unwirksam?



Stolpert ein Arbeitgeber bei einer Kündigung über die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes, liegt auch bei einer Krankheit des Arbeitnehmers zunächst kein Kündigungsgrund mehr vor. Eine Kündigung ist generell unwirksam, wenn es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt. Dieser muss bei jeder ausgesprochenen Kündigung zwingend informiert und angehört werden.

Auch bestimmten Arbeitnehmergruppen kann wegen Krankheit nicht gekündigt werden. Zu diesen Personen gehören Mitglieder des Betriebsrates, Schwangere und schwerbehinderte Arbeitnehmer. Hier sind immer besondere Voraussetzungen gegeben, die beachtet werden müssen. So kann etwa einem schwerbehinderten Arbeitnehmer nur mit Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden.





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