Was muss bei einer Kündigung beachtet werden, damit sie rechtskräftig ist?

Eine Kündigung ist dann als rechtskräftig anzusehen, wenn die Bedingungen nach dem Arbeitsrecht und dem Kündigungsschutzgesetz erfüllt wurden. Dies setzt unter anderem die schriftliche Form und die korrekte Zustellung des Kündigungsschreibens voraus. Eine Kündigung per Fax oder E-Mail reicht hierfür nicht aus.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil einer rechtswirksamen Kündigung ist die Einhaltung der gesetzlich oder arbeitsvertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Muss ein Arbeitnehmer bei einer ordentlichen Kündigung keinen Kündigungsgrund angeben, ist der Arbeitgeber dagegen zur Angabe eines Kündigungsgrundes verpflichtet. Ist im Unternehmen ein Betriebsrat aktiv, muss dieser über die Kündigung informiert und angehört werden.

Wie kann man gegen eine Kündigung vorgehen?



Wer eine Kündigung erhalten hat, kann mit verschiedenen Mitteln dagegen vorgehen. Zunächst sollte der Arbeitnehmer prüfen, ob ein besonderer Kündigungsschutz besteht. Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten ist dies der Fall. Bei einer betriebsbedingten Kündigung sollte geprüft werden, ob dieser Entscheidung eine unternehmerische Notwendigkeit zugrunde liegt.

Besteht ein Sozialplan, ist zu prüfen, ob alle Kriterien beachtet wurden. Der Sozialplan basiert auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Lebensalter, möglichen Unterhaltspflichten und dem Grad der Schwerbehinderung eines Mitarbeiters. Wurde eine Kündigung per Fax oder E-Mail ausgesprochen, ist sie unwirksam. Durch das Einschalten des Betriebsrates kann eine Kündigung letztendlich nicht verhindert, aber möglicherweise verzögert werden.





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