Wann muss ein Arbeitnehmer Kurzarbeit hinnehmen?

Wenn ein Unternehmen beschließt, seine Mitarbeiter in verkürzte Arbeitszeiten mit verringerten Gehältern zu schicken, dann stellt sich natürlich die Frage, ob man diese Kurzarbeit akzeptieren muss.

Tatsächlich ist die Kurzarbeit an verschiedene Bedingungen geknüpft. Sie kann nicht einfach beschlossen werden. Vielmehr muss der Betriebsrat das Vorhaben absegnen. Anschließend wird die Kurzarbeit an die Agentur für Arbeit gemeldet, die ihr ebenfalls zustimmen muss. Doch das ist noch nicht alles: Gibt es einen Tarifvertrag, muss auch dieser die Möglichkeit einer Kurzarbeit zulassen. Fehlt in einem dieser Punkte das Okay, dann muss man Kurzarbeit nicht akzeptieren.

Kurzarbeit akzeptieren? Gängige Irrtümer



Fälschlicherweise wird oft davon geredet, dass der Arbeitnehmer die Kurzarbeit akzeptieren muss, damit sie eingeführt werden kann. Das ist allerdings nicht der Fall. Die drei bereits erwähnten Organe (Betriebsrat, Tarifvertrag, Agentur für Arbeit) treffen eine Entscheidung, die dann für alle Mitarbeiter gültig ist. Es gibt auch keine Fristen, die hierbei gewahrt werden müssten. Prinzipiell kann also heute beschlossen werden, dass die Kurzarbeit morgen beginnt. Lediglich, wenn es keinen Tarifvertrag gibt oder ein Unternehmen zu klein für einen Betriebsrat ist, muss man als Arbeitnehmer die Kurzarbeit nicht akzeptieren. In der Regel wird dann ein eigener Vertrag geschlossen, in dem dieser Punkt geregelt wird.





Ratgeber

In unserem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die verschiedenen Themengebiete. Der Ratgeber ist zur optimalen Übersicht und für schnellen Zugriff alphabetisch aufgebaut.
zuRecht.de