
Man muss beim
Kurzarbeitergeld zwei Arten von Einkommen unterscheiden: zum einen das eigentliche Gehalt, das man in der Zeit lediglich in gekürzter Form erhält und zum anderen das Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit.
In der Regel handelt es sich dabei um eine Aufstockung des Einkommens auf einen Betrag in Höhe von 60 Prozent des Nettoeinkommens; wer einen Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hat, bekommt sogar 67 Prozent seines eigentlichen Nettolohnes. Das Kurzarbeitergeld kann durch eine Nebentätigkeit während der
Kurzarbeit gemindert werden, da das Einkommen der Nebentätigkeit darauf angerechnet wird.
Bei Zeitarbeit wird das Kurzarbeitergeld anders berechnet
Etwas komplizierter ist die Berechnung des Kurzarbeitergeldes bei der Zeitarbeit. Hier wird nämlich zwischen Zeiten unterschieden, in denen man aktiv in einem Betrieb eingesetzt wird und in denen man nirgendwo eingesetzt und untätig ist. Da die Löhne in Einsatzzeiten bis zu doppelt so hoch sein können wie in einsatzlosen Zeiten, ändert sich auch die Höhe des Kurzarbeitergeldes. Es ist also durchaus eine relevante Frage bei der Berechnung des Einkommens, ob man sich zur Zeit irgendwo im Einsatz befindet oder ob man im Augenblick nicht vom Arbeitgeber an andere Unternehmen verliehen wird.