Wer kann Kurzarbeitergeld beziehen und wo muss man es beantragen?

Kurzarbeitergeld kann bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Normalerweise müssen mindestens ein Drittel aller Mitarbeiter eines Unternehmens auf mindestens 10 Prozent ihres Einkommens verzichten, damit man Kurzarbeitergeld überhaupt beantragen kann.

Wegen der aktuellen Wirtschaftskrise wurden die Regelungen jetzt geändert (Stand 2010). Wie viele Mitarbeiter in Kurzarbeit gehen ist irrelevant. Es kann allerdings nur Kurzarbeitergeld beantragen, wer mindestens zehn Prozent seines Einkommens verliert. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber die anstehende Kurzarbeit rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit anmeldet. Sofern im Unternehmen ein Betriebsrat tätig ist, muss zusätzlich zur Anmeldung eine Stellungnahme desselben zur Kurzarbeit abgegeben werden.

Wer Kurzarbeitergeld beantragen möchte, muss Pflichten in Kauf nehmen



Will man Kurzarbeitergeld beantragen, reicht es also aus, wenn das Unternehmen Kurzarbeit angemeldet hat und man selbst ein entsprechendes Antragsformular bei der Arbeitsagentur abgibt. Je nach dem, wie lange die Kurzarbeit andauert, kann die Arbeitsagentur einen Arbeitnehmer in ein anderes Beschäftigungsverhältnis vermitteln.

Beantragt man während der Kurzarbeit also Unterstützung vom Staat, dann muss man bei Abruf auch bereit sein, nebenbei in einem anderen Unternehmen tätig zu werden. Erfüllt man diese Pflicht nicht, kann das Geld ebenso wie bei Hartz IV von der Agentur gekürzt werden. Da sich durch eine Zweitarbeit das Einkommen erhöht, sinkt das Kurzarbeitergeld entsprechend.





Ratgeber

In unserem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die verschiedenen Themengebiete. Der Ratgeber ist zur optimalen Übersicht und für schnellen Zugriff alphabetisch aufgebaut.
zuRecht.de