Was ist das Kurzarbeitergeld und wie lange kann man es beziehen?

Manchmal haben Unternehmen nicht mehr genug für ihre Mitarbeiter zu tun, um sie voll zu beschäftigen. Die Weltwirtschaftskrise kann beispielsweise zu einer schlechteren Auftragslage im Unternehmen beitragen. Die Entlassung von Mitarbeitern wäre dann die logische Folge.

Ist absehbar, dass sich das Unternehmen in der nächsten Zeit wieder erholen kann, können durch Verringerung der Arbeitszeiten und damit der Löhne Entlassungen vermieden werden. Man spricht in diesem Fall von Kurzarbeit. In dieser Zeit erhalten die Mitarbeiter das Kurzarbeitergeld. Da dies niedriger ist als das ursprüngliche Einkommen, wird es von der Bundesagentur für Arbeit bis zu einem gewissen Betrag aufgestockt.

So lange können Unternehmen Kurzarbeitergeld beziehen



Im Normalfall ist es so, dass man bis zu sechs Monate lang Kurzarbeitergeld beziehen kann. Dieser Zustand darf dann allerdings nicht nur auf einen einzelnen, sondern muss mindestens auf ein Drittel aller Beschäftigten eines Unternehmens zutreffen.

Bevor man in Kurzarbeit geht, muss diese allerdings bei der Agentur für Arbeit angemeldet und gegebenenfalls vom Betriebsrat abgenehmigt werden. Aufgrund der aktuellen Weltwirtschaftskrise kann man jetzt für maximal zwölf Monate (Stand 2010) Kurzarbeitergeld beziehen. Wer vor diesem Stichtag in Kurzarbeit ging, für den gelten sogar 18 Monate.





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