Kann man bei Kurzarbeit einen zusätzlichen Minijob machen?

Bei Kurzarbeit bietet sich ein Minijob oder ein anderer Nebenerwerb geradezu an. Man hat genügend Zeit, um einer zweiten Arbeit nachzugehen und ein zusätzliches Einkommen ist in solchen Zeiten willkommen.

Die große Frage lautet in dieser Hinsicht aber: Darf man die Kurzarbeit mit einem Minijob ausgleichen? Ja, man darf. Es wird sogar ausdrücklich befürwortet. So verlangen es die Arbeitsagenturen sogar, die das Kurzarbeitergeld zahlen. Sie schlagen eine angemessene Arbeit vor, die man auch annehmen muss - andernfalls läuft man ebenso wie beim Arbeitslosengeld Gefahr, dass die Leistungen der Agentur für einen Zeitraum von bis zu drei Wochen gekürzt werden.

Kurzarbeit: Der Minijob beeinflusst das Einkommen



Einige Dinge gibt es allerdings zu berücksichtigen, wenn man während der Kurzarbeit einen Minijob annimmt. Anders als in einem normalen Arbeitsverhältnis wird der Minijob beispielsweise vollständig auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Man muss also für jeden zusätzlich verdienten Cent Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Außerdem erhöht der Minijob das Einkommen, wodurch das Kurzarbeitergeld sinkt, das die Arbeitsagentur zahlt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn man den Job schon vor der Kurzarbeit angenommen hat. Dann wird er so behandelt, wie man es von Minijobs eigentlich auch gewohnt ist. Das zusätzliche Einkommen wird dann nicht noch auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.





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