Wie lange kann Kurzarbeit verlängert werden?

Grundsätzlich ist die Kurzarbeit in Deutschland auf maximal sechs Monate befristet. Durch die Wirtschaftskrise wurden diese Fristen nach Rechtsverordnung auf derzeit zwölf Monate (Stand: 01.12.2010) verlängert. Als Unternehmen hat man also kaum eine Möglichkeit, die Kurzarbeit zu verlängern, wenn die sechs bzw. zwölf Monate abgelaufen sind.

Es gibt lediglich die Möglichkeit, die Kurzarbeit für einen Zeitraum von einer oder mehreren Wochen zu unterbrechen und diese Zeit dann wieder an die Kurzarbeit anzuhängen. Faktisch länger wird sie dadurch aber nicht. Es wirkt wegen der Unterbrechungen lediglich so, als wäre der Zustand der Kurzarbeit von längerer Dauer.

Kurzarbeit verlängern: die Voraussetzungen für einen Neubeginn



Gelangt ein Unternehmen in die glückliche Situation, dass es die Kurzarbeit für mehr als drei Monate unterbrechen kann, beginnen die Fristen von vorne. Steht also für vier Monate Kurzarbeit an, auf die dann drei Monate Vollbeschäftigung folgen, können bei einem Auftragseinbruch wieder die vollen sechs Monate der Kurzarbeit in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Kurzarbeit für alle Mitarbeiter gilt. Man kann also nicht für einen Mitarbeiter die Kurzarbeit verlängern und andere Mitarbeiter stattdessen entlassen. Die Einführung der Kurzarbeit kann darüber hinaus nur mit Zustimmung des Betriebsrates basierend auf dem Tarifvertrag und mit Erlaubnis der Agentur für Arbeit erfolgen.





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