
Über die Frage der Sozialversicherungen muss man sich bei der
Kurzarbeit keine Sorgen machen. Die Beiträge zu den Sozialversicherungen werden weiterhin anteilsmäßig vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt, so dass es hier nicht zu Ausfällen bei der Krankenversicherung,
Rente und Arbeitslosenversicherung kommt.
Als Arbeitnehmer zahlt man wie gewohnt einen festen Prozentsatz von seinem Einkommen. Ist das Einkommen durch die Kurzarbeit niedriger, sinken also auch die Versicherungsbeiträge, ohne dass sich am Versicherungsschutz etwas ändert. Zwar sinkt durch die niedrigeren Beiträge die zu erwartende Rente; dabei handelt es sich aber lediglich um Beträge im Centbereich, die bei Rentenbeginn nicht mehr ins Gewicht fallen werden.
Der Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Versicherung bei Kurzarbeit
Zu dem tatsächlichen Einkommen, das man während der Kurzarbeit hat, wird ein sogenanntes "Soll-Einkommen" berechnet. Dafür werden die Stunden der Vollbeschäftigung zugrunde gelegt. Die Versicherungsbeiträge, die für diese Soll-Stunden fällig wären, werden vom Arbeitgeber übernommen. Der Arbeitgeberanteil steigt also. Da nicht jedes Unternehmen die finanziellen Mittel hat, um diese Soll-Stunden zusätzlich zu versichern, können Unternehmen hier einen Zuschuss vom Staat beantragen, mit dem die Beiträge bei Kurzarbeit bezahlt werden können. Arbeitnehmer müssen sich also keine Sorgen um ihre Versicherung machen, da der Arbeitgeber und der Staat hier einspringen.