
Mit Wohnen ohne Mietvertrag ist eigentlich das Wohnen in einer Mietwohnung ohne einen schriftlichen
Mietvertrag gemeint. Mietverträge können in unterschiedlicher Art und Weise geschlossen werden: schriftlich, notariell beurkundet und mündlich. In einem Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter eine Mietwohnung zur Nutzung zu überlassen. Der Mieter wiederum versichert mit seiner Unterschrift, die Mietwohnung nur in dem vertraglich vereinbarten Rahmen zu nutzen und den dafür vereinbarten monatlichen Mietzins an den Vermieter zu bezahlen.
Wohnen ohne Mietvertrag: Rechtliche Einstufung
Tatsächlich hat Wohnen ohne Mietvertrag, also das Wohnen lediglich mit einem mündlich vereinbarten Mietvertrag, seine Vorzüge. Hier einigen sich Mieter und Vermieter lediglich über die Gebrauchsüberlassung der Wohnung sowie den zu entrichtenden monatlichen Mietzins und treffen darüber hinaus keine weiteren Absprachen. Auch solche mündlich getroffenen Abreden sind rechtlich ein Mietvertrag, sodass auch hier die im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergeschriebenen Bestimmungen über das Mietrecht Anwendung finden.
Die meisten Mieter kennen Mietverträge als seitenlange Vordrucke, die eine Vielzahl von Regelungen, Verboten und Bestimmungen enthalten, die teilweise noch nicht einmal auf das aktuelle Mietverhältnis passen. Muss ein schriftlicher Mietvertrag erst sorgfältig durchgelesen und auf mögliche Fallstricke hin durchsucht werden, haben in einem mündlich geschlossenen Mietvertrag nur die mündlich verhandelten, wenigen Vertragsinhalte Bedeutung.