Welche Fragen darf der Vermieter vor Ausstellung des Mietvertrags stellen?

Immer häufiger kommt es vor, dass Vermieter nach den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen potenzieller Mieter fragen und von ihnen eine Selbstauskunft einfordern. Der Mietvertrag und Vermieterfragen stehen in unmittelbarem Zusammenhang, denn nur, wer bereit ist, Vermieterfragen zu beantworten, hat eine Chance auf die begehrte Wohnung. Schließlich gibt der Vermieter mit der Mietsache bestehende Vermögenswerte in die Hände des Mieters. Andererseits offenbart der Mieter dem Vermieter persönliche Daten, ohne zu wissen, ob dieser sie rechtssicher aufbewahrt und vor Dritten schützt.

Mietvertrag und Vermieterfragen: Zulässigkeit und Unzulässigkeit



Im Zusammenhang mit dem Mietvertrag sind Vermieterfragen zulässig, die auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters abzielen. Das sind insbesondere Fragen nach dem aktuellen Arbeitgeber, nach dem Arbeitseinkommen sowie nach Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Erlaubt sind auch Fragen nach einer Privatinsolvenz sowie private Fragen nach dem Familienstand.

Nicht zulässig sind sehr persönliche Fragen. Das sind insbesondere solche nach Vorstrafen sowie Fragen nach einer Parteizugehörigkeit, nach Mitgliedschaften in einer Gewerkschaft oder im Mieterverein oder nach einer bestehenden Schwangerschaft. Die Konsequenz für den Mieter: Zulässige Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten, bei nicht zulässigen Fragen steht es ihm frei, ob er eine Antwort verweigert oder nicht wahrheitsgemäß antwortet.





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