Gibt es gesonderte Regelungen für Berufskraftfahrer?

Verliert ein Berufskraftfahrer den Führerschein durch schwere Verkehrsauffälligkeiten, so muss er an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung teilnehmen. Es gibt keine Sonderregelungen bei der MPU für Berufskraftfahrer.

Für viele Betroffene bedeutet ein Verlust der Fahrerlaubnis auch ein Verlust ihres Jobs - vor allem, weil es eine Sperrfrist gibt, bevor sie an der vorgeschriebenen MPU als Berufskraftfahrer teilnehmen dürfen. Um möglichst schnell ihren Beruf wieder ausüben zu können, ist es daher besonders wichtig, sich auf eine MPU als Berufskraftfahrer schon in der Sperrfrist vorzubereiten. Zudem sollte drei Monate vor Ablauf dieser Frist einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden, da die Verwaltungsprozesse viel Zeit in Anspruch nehmen können. Berufskraftfahrer können jedoch auch gerichtlich versuchen, die Sperrzeit zu verkürzen, um früher wieder in den Beruf einsteigen zu können.

MPU für Berufskraftfahrer ist oftmals Voraussetzung ihrer Ausbildung



Viele Berufskraftfahrer haben bereits eine MPU hinter sich, ohne im Straßenverkehr negativ aufgefallen zu sein. Die MPU für Berufskraftfahrer ist oftmals Voraussetzung für ihre Ausbildung. Betriebe möchten sich der gesundheitlichen Verfassung ihrer Auszubildenden vergewissern und verlangen ein verkehrsmedizinisches und - psychologisches Gutachten. Für die Klassen D, D1, DE, D1E sowie der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist ab einem Alter von 50 Jahren alle fünf Jahre die Eignungsuntersuchung notwendig.





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