
Fährt ein Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von Cannabis, so kann dies unterschiedliche Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben. Der einmalige Konsum muss nicht zwingend zu einer
MPU führen. Der Konsum von Cannabis wird aber immer an die zuständige Führerscheinstelle weitergeleitet.
Gemessen werden bei einer Blutuntersuchung der Gehalt der THC-Carbonsäure im Blut, auch THC-COOH genannt, sowie der THC-Wert. Die MPU wegen Cannabis am Steuer kann ab einer Konzentration von mehr als 1 Nanogramm (ng) THC im Blut angeordnet werden, wenn der THC-COOH Gehalt zur selben Zeit größer als 100 ng/ml, aber kleiner als 150 ng/ml ist. Bis zu diesen Maximalwerten geht man davon aus, dass es sich um gelegentlichen Konsum handelt. Liegt der THC-Wert zwischen ein und zwei ng, der THC-COOH jedoch über 150ng/ml, kommt man um die MPU wegen Cannabis nicht herum.
MPU wegen Cannabis kann nur bei völliger Drogenabstinenz bestanden werden
Wird eine MPU wegen Cannabis am Steuer angeordnet, so muss man sich einem Drogenscreening unterziehen. Dieses kann mit Hilfe von Urinkontrollen oder Haaranalysen durchgeführt werden. Der Nachweiszeitraum völliger Drogenabstinenz kann unterschiedlich sein. Er richtet sich danach, mit welchem THC-Wert man aufgefallen ist. Bei einem THC-Wert über 2ng/ml muss der Betroffene mindestens ein Jahr ohne Drogen nachweisen können.