Wann muss man an einer MPU teilnehmen?

Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist dann erforderlich, wenn man den Führerschein aufgrund schwerer Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz verloren hat. Die MPU-Teilnahme ist freiwillig; möchte man seine Fahrerlaubnis zurückbekommen, führt jedoch kein Weg an der Untersuchung vorbei.

Gründe für den Führerscheinentzug sind vielfältig. Hat man beispielsweise 18 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg erreicht, bekommt man den Schein entzogen. Über den aktuellen Punktestand in der Flensburger Verkehrssünderkartei kann man sich kostenlos informieren. Ein Schreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt genügt. Bei hoher Punkteanzahl kann man einer MPU-Teilnahme vorbeugen, indem man an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen teilnimmt.

Alkohol und Drogen am Steuer ziehen MPU Teilnahme nach sich



Schwere Alkoholvergehen im Straßenverkehr werden ab 1,6 Promille Alkohol im Blut mit sofortigem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet. Es reichen jedoch auch schon kleinere Alkoholdelikte, um nicht mehr am Steuer sitzen zu dürfen. Wiederholte Verstöße gegen die 0,5-Promille-Grenze können zu einer verpflichtenden MPU-Teilnahme führen. In manchen Fällen werden auch geringere Alkoholwerte geahndet, wenn diese mit häufig auffälligem Verhalten, bspw. das Fahren von Schlangenlinien, oder gar mit Unfällen verbunden sind. Der Konsum illegaler Drogen führt ebenfalls zum Führerscheinentzug und einer MPU-Teilnahme, auch wenn man nicht am Steuer gesessen hat. Ausnahmeregelungen gibt es lediglich für Cannabis.





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