Was passiert, wenn man sich weigert an einer MPU teilzunehmen?

Wird von der zuständigen Führerscheinstelle eine MPU angeordnet, so kann sich der betroffene Verkehrsteilnehmer weigern, an dieser Untersuchung teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig. Bei einer Verweigerung der MPU bekommt man seine Fahrerlaubnis jedoch zunächst nicht wieder.

Zudem sieht die Führerscheinstelle eine Verweigerung der MPU als negatives Ergebnis der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung an und lehnt die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ab. Mithilfe eines Anwaltes kann der Verkehrsteilnehmer jedoch einen Antrag beim Verwaltungsgericht stellen, um die Fahrerlaubnis zunächst wieder zurück zu bekommen.

Verjährungsfrist der MPU beträgt 15 Jahre



Die MPU kann in gewissen Fällen umgangen werden. Es gibt die MPU-Verjährung, die nach zehn Jahren in Kraft tritt. Diese Verjährung ist jedoch nur dann wirksam, wenn innerhalb der Frist keine Versuche unternommen wurden, den Führerschein wieder zu bekommen und auch kein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt wurde.

Auch darf keine Verweigerung der MPU vorgelegen haben. Die zehnjährige Verjährung tritt jedoch erst nach einer fünfjährigen Verjährungsfrist in Kraft. In dieser Periode dürfen keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr zu den bereits bestehenden Delikten hinzugekommen sein. Insgesamt muss man also 15 Jahre warten, um den Führerschein nach der Verweigerung der MPU beantragen zu können.





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