Hat man auch bei befristeten Arbeitsverträgen ein Recht auf Mutterschutz?

Generell gilt auch für Frauen mit einem befristeten Arbeitsvertrag der Mutterschutz, allerdings nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Während dieses Zeitraums gelten dieselben Regeln und Bestimmungen wie für unbefristet beschäftigte werdende Mütter.

Dies gilt sowohl für die Einschränkungen bezüglich der erlaubten Tätigkeiten im Betrieb als auch für den Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und die damit verbundenen Lohnfortzahlungen seitens des Arbeitgebers. Bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses ist also auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag der Mutterschutz in vollem Umfang gewährleistet, sodass die Schwangere und das ungeborene Kind gegen Schädigungen durch ungeeignete Arbeiten sowie finanzielle Ausfälle abgesichert sind.

Regelungen, falls der befristete Arbeitsvertrag im Mutterschutz endet



Der vertraglich vereinbarte Termin zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ist auch für schwangere Frauen bindend. Somit umfasst ein befristeter Arbeitsvertrag den Mutterschutz nur bis zum regulären Ende der Laufzeit. Das Mutterschaftsgeld, das von den gesetzlichen Krankenkassen an Pflichtversicherte und freiwillige Versicherte bezahlt wird, bleibt von dieser Regelung unberührt und wird anspruchsberechtigten Frauen in jedem Fall gewährt.

Bei Frauen, deren Arbeitsvertrag im Mutterschutz endet, entspricht das Mutterschaftsgeld der Höhe des Krankengeldes der gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch ist gewährleistet, dass die werdende Mutter nicht aufgrund der regulären Beendigung des Arbeitsverhältnisses in finanzielle Schwierigkeiten gerät.





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