
Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetischen Werte eines Gebäudes ausweist. Es basiert auf den Grundlagen der Energieeinsparverordnung (EnEV), in der die HeizAnlV (Heizungsanlagenverordnung) und die WschV (Wärmeschutzverordnung) zusammengefasst wurden, und dient zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Die EnEV ist Bestandteil des deutschen Baurechts, in welchem die für Bauherren relevanten bautechnischen Standardanforderungen für den effizienten Energieverbrauch von Gebäuden und Bauprojekten manifestiert sind. Die in dem Energieausweis erfassten Daten lassen keinen Rückschluss auf die tatsächlichen Energiekosten oder
Nebenkosten eines Gebäudes zu, da die Berechnungen auf einer Normung beruhen, die Standorteinflüsse und Nutzungsverhalten nicht berücksichtigen. Der errechnete Energie- und Primärbedarf findet sich im Bedarfsausweis, während die Energieverbrauchskennwerte im Verbrauchsausweis nachzulesen sind.
Richtlinie für den Energieausweis
In der EU-Verordnung wurden vier Hauptelemente als Richtlinie für den Energieausweis festgelegt. Gemäß dieser Verordnung muss eine einheitliche Berechnungsmethode der integrierten Gebäudegesamtenergieeffizienz angewandt werden und es gibt eine Mindestanforderung an neue Gebäude sowie bei größeren Renovierungsarbeiten.
Daneben erhalten öffentliche Gebäude eine Zertifizierung, während für alle anderen Gebäude solch ein Ausweis auszustellen ist – das Maximalalter eines Energieausweises darf fünf Jahre nicht überschreiten. Als vierter Punkt wurde festgelegt, dass Heizkessel, zentrale Klimaanlagen sowie Heizungsanlagen regelmäßig zu überprüfen sind.