Ratgeber
In unserem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die verschiedenen Themengebiete. Der Ratgeber ist zur optimalen Übersicht und für schnellen Zugriff alphabetisch aufgebaut.
Die nötigen Unterlagen, um die Pendlerpauschale zu beantragen, gibt es beim Finanzamt. Das Formular für die Entfernungspauschale nennt sich Anlage "N" und kann im Internet heruntergeladen werden oder als Vordruck vom Finanzamt bezogen werden. Ohne besonderen Nachweis kann man die Pendlerpauschale für eine Fünftagewoche mit 220 bis 230 Arbeitstagen im Jahr geltend machen. Bei einer Sechstagewoche akzeptiert das Finanzamt die Entfernungspauschale für 260 bis 280 Tage im Jahr. Kranken- sowie Urlaubstage werden nicht eingerechnet.