Ratgeber
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Prinzipiell sind in Deutschland alle Arbeitnehmer verpflichtet, an die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Auszubildende, sofern sie eine monatliche Vergütung beziehen. Die Höhe der Beiträge ist durch den Gesetzgeber festgelegt und beträgt seit dem 1. Januar 2007 19,9 Prozent des Bruttogehalts. In der knappschaftlichen Rentenversicherung, die hauptsächlich für Beschäftigte im Bereich des Bergbaus zuständig ist, sind es 26,4 Prozent. Allerdings muss der Arbeitnehmer bei Sozialabgaben wie der Rentenversicherung die Beiträge nur zur Hälfte selbst bezahlen, den Rest übernimmt der Arbeitgeber. Eine Ausnahme besteht bei Minijobs, bei denen statt prozentual berechneter Abgaben ein Pauschalbetrag fällig wird, der vom Arbeitgeber zu bezahlen ist.