Was genau ist die sogenannte Grundsicherung?

Bei Geringverdienern oder Arbeitnehmern mit langen Ausfallzeiten ist der gesetzliche Rentenanspruch unter Umständen für die Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichend. Ähnliches gilt auch für Selbstständige, sofern sie nicht zu den pflichtversicherten Berufsgruppen gehören oder freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, die sogenannte Grundsicherung zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine staatliche Leistung, welche die Existenz des Bürgers sichern soll, wenn dieser aufgrund seines Alters oder einer Erwerbsunfähigkeit nicht mehr selbst dazu in der Lage ist. Die Grundsicherung beinhaltet eine finanzielle Unterstützung entsprechend des Regelsatzes nach dem Sozialgesetzbuch XII, die Kosten für eine angemessene Wohnung inklusive Heizung sowie eventuell die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Anrechnung des Vermögens auf die Grundsicherung



Bei der Grundsicherung handelt es sich nicht um eine Art Basisrente, sondern um eine staatliche Unterstützung zum Bestreiten des Lebensunterhalts. Daher ist der Bürger zunächst verpflichtet, sein eventuell vorhandenes Vermögen zur Existenzsicherung zu verwenden. Dazu zählen neben Bargeld und Wertpapiere auch ein eigenes Auto, Immobilien und die Rückkaufswerte noch nicht fälliger Lebens- und Rentenversicherungen. Alleinstehende dürfen ein Sparvermögen von 2.600, Ehepaare und eheähnliche Gemeinschaften von 3.214 Euro für sich behalten. Auch eventuelle Einkünfte, beispielsweise aus Rentenversicherungen, Vermietungen oder Kapitalvermögen, werden auf die Grundsicherung angerechnet.





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