
Die private Altersvorsorge gewinnt für die Bürger in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Der demografische Wandel der Bevölkerung erschwert die Finanzierung der
gesetzlichen Rentenversicherung zunehmend. Da immer weniger Kinder geboren werden und die Menschen eine deutlich höhere Lebenserwartung haben als früher, verschiebt sich das Zahlenverhältnis zwischen Beitragszahlern und Anspruchsberechtigten.
Außerdem beträgt die gesetzliche Rente bei einem Durchschnittsbürger nach 45 Jahren Beitragsjahren nur knapp 70 Prozent seines bisherigen Nettoeinkommens. Eine private Altersvorsorge ist also sinnvoll, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand halten zu können. Beim Ansparen einer Zusatzrente können die Bürger auf verschiedene Weise staatliche Unterstützung erhalten.
Wie wird die private Altersvorsorge durch den Gesetzgeber gefördert?
Arbeitnehmer und rentenversicherungspflichtige Selbstständige können über die
Riester-Rente eine staatliche Zulage für ihre private Altersvorsorge erhalten. Diese beträgt 154 Euro für den Versicherten und zusätzlich 185 Euro für jedes Kind, für das im betreffenden Jahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde.
Personengruppen, denen die Riester-Rente nicht offen steht, können eine Basis- oder Rürup-Rente abschließen. Diese private Altersvorsorge wird vom Staat durch Steuererleichterung gefördert; die Beiträge sind bis zu einem Betrag von 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren als Sonderausgaben teilweise absetzbar und werden ab 2025 in voller Höhe anerkannt.