Ratgeber
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Die Beiträge zur Rentenversicherung sind grundsätzlich in dem Land zu bezahlen, in dem auch das Einkommen bezogen wird. Daher kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer zeitweilig im Ausland Rentenbeiträge zahlen, später aber wieder nach Deutschland zurückkehren und hier auch ihren Ruhestand verbringen möchten. In diesem Fall ist es in der Regel möglich, die Rente aus dem anderen Staat hier zu beziehen, sofern entsprechend der dortigen Gesetze ein Anspruch auf eine Rentenzahlung besteht. Dies gilt allerdings nur für im Ausland gezahlte Rentenbeiträge in Mitgliedsstaaten der EU und in den sogenannten Abkommensstaaten, mit denen entsprechende Verträge bestehen.