Was passiert, wenn ich Rentenbeiträge im Ausland gezahlt habe, die Rente aber in Deutschland beziehen möchte?

Die Beiträge zur Rentenversicherung sind grundsätzlich in dem Land zu bezahlen, in dem auch das Einkommen bezogen wird. Daher kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer zeitweilig im Ausland Rentenbeiträge zahlen, später aber wieder nach Deutschland zurückkehren und hier auch ihren Ruhestand verbringen möchten. In diesem Fall ist es in der Regel möglich, die Rente aus dem anderen Staat hier zu beziehen, sofern entsprechend der dortigen Gesetze ein Anspruch auf eine Rentenzahlung besteht. Dies gilt allerdings nur für im Ausland gezahlte Rentenbeiträge in Mitgliedsstaaten der EU und in den sogenannten Abkommensstaaten, mit denen entsprechende Verträge bestehen.

Sozialversicherungsabkommen mit dem Ausland - Rentenbeiträge und Wartezeiten



Welche Leistungen ein Arbeitnehmer für seine im Ausland bezahlten Rentenbeiträge erhält, hängt von den Regelungen des jeweiligen Staates ab. Eine Verrechnung mit der deutschen Rente ist nicht möglich; es kann also unter Umständen zu Auszahlungen aus mehreren Ländern kommen. Das Sozialversicherungsabkommen besagt jedoch, dass die Zeiten, in denen im Ausland Rentenbeiträge gezahlt wurden, angerechnet werden können. In Deutschland ist für den Bezug der vollen Altersrente eine Mindestversicherungsdauer von 35 Jahren erforderlich. Hat ein Arbeitnehmer im Ausland Rentenbeiträge gezahlt, kann der entsprechende Zeitraum auf diese Wartezeit angerechnet werden; umgekehrt findet ebenfalls eine Anrechnung statt.





Ratgeber

In unserem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die verschiedenen Themengebiete. Der Ratgeber ist zur optimalen Übersicht und für schnellen Zugriff alphabetisch aufgebaut.
zuRecht.de