Ab wann kann man in Rente gehen?

Das Mindestalter für den Renteneintritt wird ab 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Dieser Prozess soll im Jahr 2029 abgeschlossen sein. Wer dieses Alter erreicht, hat Anspruch auf die volle gesetzliche Rente, deren Höhe anhand der geleisteten Beiträge ermittelt wird. Außerdem ist der Renteneintritt ohne Abschläge auch für Personen möglich, die mindestens 65 Jahre alt sind und 45 Jahre Beiträge geleistet haben. Langjährig Versicherte können nach einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren ab dem 63. Lebensjahr in den Ruhestand treten, wobei ein Abschlag von der Rente fällig wird. Dieser beträgt für Bürger des Jahrgangs 1948 7,2% und steigt bis zum Jahrgang 1964 schrittweise auf 14,4%.

Sonderregelungen für den Renteneintritt bestimmter Personengruppen



Für schwerbehinderte Menschen wird die Altersgrenze für den Renteneintritt ab 2012 ebenfalls schrittweise erhöht und zwar von 63 auf 65 Jahre. Betroffen sind hiervon Personen, die ab dem Jahr 1952 geboren sind. Selbiges gilt auch für die Neureglungen für Bergleute, die langjährig unter Tage tätig waren. Bei dieser Gruppe wird das Eintrittsalter in Etappen auf das 62. Lebensjahr angehoben. Frauen, die 1951 oder früher geboren sind, können bereits mit 60 Jahren in Rente gehen, müssen dann aber einen Abschlag von 18% hinnehmen.





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