Ratgeber
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Nicht jeder Bürger kann eine Riester-Rente in Anspruch nehmen. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Altersvorsorge, die in erster Linie für Arbeitnehmer entwickelt wurde. Des Weiteren kann sie auch von anderen Personengruppen beansprucht werden, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören unter anderem selbstständige Künstler und Publizisten, die Mitglied in der Künstlersozialversicherung sind, sowie Angehörige bestimmter rentenversicherungspflichtiger freier Berufe, beispielsweise Hebammen, Lehrer und Physiotherapeuten. Auch arbeitnehmerähnliche Selbstständige, die nur für einen Auftraggeber tätig sind, müssen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung leisten und haben daher über die Riester-Rente einen Anspruch auf staatliche Förderung.